Finanzanlagenvermittlung
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO erteilt.
Registrierungsnummer: D-F-146-J9TH-82
Umfang der Erlaubnis: § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Angaben zum Unternehmen und zur Vermittlertätigkeit
Fondsmakler24
Dipl. Kfm. Dirk Seel
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO erteilt.
Registrierungsnummer: D-F-146-J9TH-82
Umfang der Erlaubnis: § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO erteilt.
Registrierungsnummer: D-W-146-6D2G-13
Die Eintragung kann unter www.vermittlerregister.info überprüft werden.
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29 · 10178 Berlin
Telefon: +49 30 20308 0 · info@dihk.de · www.dihk.de
Finanzanlagenvermittler · Immobiliardarlehensvermittler
Berufsrechtliche Regelungen: §§ 34f, 34i GewO, FinVermV und ImmVermV.
Die Regelungen sind unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
Dipl. Kfm. Dirk Seel · info@fondsmakler24.de
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
(Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen.
Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption).
Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Revisions-Stand 23-03
Wir nehmen nicht an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht für uns nicht.